Nachhaltigkeit bzw. ESG (Environment, Social, Governance) bezieht sich auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren, die bei der Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens berücksichtigt werden. Die Integration von ESG-Kriterien in die Kreditbeurteilung wird zunehmend relevant, da Finanzinstitute und Kreditgeber versuchen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit zu bewerten. Unternehmen können und sollten sich zunehmend darauf einstellen:
- ESG-Daten und -Berichterstattung verbessern: Unternehmen sollten ihre ESG-Performance systematisch erfassen und Berichte erstellen. Dies umfasst die Messung von Umweltkennzahlen wie CO2-Emissionen, den Umgang mit sozialen Fragen wie Arbeitnehmerrechten und Vielfalt sowie die Offenlegung von Governance-Strukturen und ethischen Grundsätzen.
- Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln: Unternehmen sollten eine klare Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, die auf die relevanten ESG-Aspekte abzielt. Dazu gehören die Festlegung von Zielen und Kennzahlen, die Integration von ESG in die Unternehmensstrategie und die Schaffung eines Rahmens zur kontinuierlichen Verbesserung der ESG-Performance.
- Risiken und Chancen identifizieren: Mit der Analyse der Geschäftsmodelle, Lieferketten und Betriebsprozesse können ESG-Risiken und -Chancen identifiziert werden. Dies kann helfen, potenzielle Schwachstellen zu erkennen und Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen, um die Kreditwürdigkeit zu verbessern.
- Stakeholder-Engagement: durch den Dialog mit Stakeholdern wie Investoren, Kunden, Mitarbeitern und der Gemeinschaft versteht man deren Anliegen und Ansprüche. Ein aktives Stakeholder-Engagement kann das Vertrauen stärken und dazu beitragen, dass die ESG-Performance des Unternehmens besser wahrgenommen wird.
- Zusammenarbeit mit Finanzinstituten: Unternehmen können proaktiv auf Finanzinstitute zugehen und ihre ESG-Initiativen und -Leistungen kommunizieren. Es ist wichtig, eine klare Darstellung der ESG-Performance und der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens zu liefern, um das Vertrauen der Kreditgeber zu gewinnen und möglicherweise bessere Kreditkonditionen zu erhalten.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung kommt! Durch die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Direktive) und die EU-Taxonomie müssen viele Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten – und das im Lagebericht! Bereits ab einem Umsatz von 40 Mio.€, einer Bilanzsumme von 20 Mio.€ oder einer Mitarbeitendenanhzahl von über 250 zählen Sie dazu! Dabei zählen nicht nur die Kreditinstitute zu den Adressaten, sondern auch Lieferanten, die über ihre Wertschöpfungskette berichten müssen.